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Finanzierung der Nachsorge
Die Arbeit der Nachsorgeeinrichtungen wird ermöglicht durch:
Krankenkassen und öffentliche Zuschüsse
Eine gesundheitsökonomische Studie konnte beweisen, dass Nachsorge den betroffenen Familien hilft und Kosten im Gesundheitswesen einsparen kann. Infolge dieser Studienergebnisse wurde "sozialmedizinische Nachsorge" als Leistung ins Krankenversicherungsrecht aufgenommen. Auf dieser Basis können Krankenkassen innerhalb eines recht eng definierten Rahmens (zum Beispiel nur für Kinder bis 12 Jahren) Nachsorgeleistungen finanzieren. (vgl. § 43, Abs. 2 SGB V)
Bei Patientenschulungen für chronisch kranke Kinder und ihre Eltern übernehmen in der Regel Krankenkassen die Kosten, manchmal generell für eine bestimmte Schulung, manchmal im Zuge einer Einzelfallentscheidung Zudem decken in einigen Regionen (vgl. Bayern) Zuschüsse von Ministerien, Bezirken und Kommunen einen Teil der Nachsorgekosten ab. Diese Mittel sind zum Teil zweckgebunden, zum Beispiel für die Behindertenhilfe.
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Spenden
Ohne Spenden ist keine Familiennachsorge möglich. Die Betreuung schwerstkranker und chronisch kranker Kinder erfordert hoch qualifiziertes Personal. Auch wenn sich diese NachsorgemitarbeiterInnen oft weit über das Normalmaß hinaus engagieren, Basis ihrer Arbeit ist eine Bezahlung, die ihrer Ausbildung entspricht. Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten. Durch Spenden ganz oder teilweise finanziert werden: - die MitarbeiterInnen in der Nachsorge, ihre Fortbildungen und Fahrtkosten
- die finanzielle Unterstützung einzelner Familien, zum Beispiel mit Zuschüssen für Besuchsfahrten
- Eltern-Informationsveranstaltungen und Betreuung betroffener Eltern
- Kinder- und Jugendfreizeiten
- Geschwisterarbeit
- Spiele und Bastelmaterial für Kinder
- therapeutische Geräte und Materialien
und vieles, vieles mehr
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Mitgliedsbeiträge
Eine besondere Form der Spende sind Mitgliedsbeiträge oder Patenschaften. Privatpersonen oder Firmen, die Fördermitglied oder Pate eines Bunten Kreises werden, helfen mit ihren Beiträgen regelmäßig. Für die Familiennachsorge ist dies besonders wertvoll, weil dadurch eine gewisse finanzielle Sicherheit entsteht.
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Die Aktion Mensch fördert Nachsorge
Der Aufbau von Nachsorgeeinrichtungen wird durch Fördermittel der Aktion Mensch unterstützt: Die Aktion Mensch ist seit ihrer Gründung als Aktion Sorgenkind im Jahr 1964 eine der erfolgreichsten Organisationen im sozialen Bereich. Das grundlegende Ziel der Aktion Mensch ist, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung, Menschen mit sozialen Schwierigkeiten sowie von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mit ihrem vielfältigen Förderspektrum unterstützt die Aktion Mensch freie gemeinnützige Organisationen und seit dem 01. 09.2005 den Aufbau von sozialmedizinischen Nachsorgeeinrichtungen.
Beantragung: Legen Sie dem Antrag auf Förderung ein inhaltliches Konzept der Nachsorgeeinrichtung bei und reichen Sie die Unterlagen bei den zuständigen Landes- bzw. Bundesverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ein.
Die aktuellen Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie unter
www.aktion-mensch.de
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Stiftungen
Stiftungen sind eine Möglichkeit, die Nachsorge dauerhaft zu unterstützen. Stiftungen bestehen aus einem rechtlich selbstständigen Vermögen, das, wenn die Stiftung einmal errichtet ist, nur für den vom Stifter festgelegten Zweck eingesetzt werden darf. Ein Teil der Erträge dient zum Erhalt des wirtschaftlichen Wertes des Stiftungsvermögens, der andere Teil fließt der Nachsorgearbeit zu. Modellfunktion für Deutschland hat auch hier die Region Augsburg/Schwaben: Hier wurde 1998 die "Stiftergemeinschaft Bunter Kreis - Kreissparkasse" errichtet. Die Form einer Stiftergemeinschaft wurde bewusst gewählt, denn die Stifter wünschen sich möglichst viele Menschen, die der Stifterfamilie beitreten und dafür sorgen, dass chronisch, krebs- und schwerstkranke Kinder und ihre Familien optimal betreut werden. Unter dem Dach der Trägerstiftung gibt es deshalb verschiedene Möglichkeiten, mit kleinen oder großen Beträgen Mitglied der Stifterfamilie zu werden. Ein weiteres Beispiel ist die Stiftung Villa Kunterbunt in Trier.
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Sponsoringpartner
Unter Sponsoring werden im allgemeinen Spenden von Firmen verstanden. Auch sie sind wichtig und wertvoll für die Finanzierung der Nachsorge. Bei der Nachsorge handelt es sich aber oft um mehr als reine Spenden: Die Unternehmen gehen eine langfristige Sponsoringpartnerschaft mit der Nachsorgeeinrichtung ein und engagieren sich in Spendenwerbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Organisation, … Dabei werden die Unternehmen und ihre Mitarbeiter aktiv und setzen ihr Know-how und ihre Räumlichkeiten, ihre Kreativität und ihre Arbeitszeit zugunsten der Nachsorgeeinrichtung ein.
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Corporate Citizenship
Wenn Unternehmen noch intensiver einsteigen, spricht man von Corporate Citizenship: Sie verstehen sich als Teil der Gesellschaft und übernehmen Verantwortung, indem sie sich gemeinsam mit der Nachsorgeeinrichtung für die Lösung von Problemen einsetzen. Solchermaßen engagierte Unternehmen profitieren auf vielerlei Weise: Sie gewinnen ein positives Image; die Mitarbeiter sind motivierter und identifizieren sich mit dem Unternehmen; der Kontakt mit der gemeinnützigen Einrichtung erweitert den Horizont und bringt zusätzliche Kompetenz und Kontakte für das Unternehmen. Die Verbreitung der Nachsorge in Deutschland ist zu einem Großteil einem solchen Engagement zu verdanken: dem Corporate Citizenship des Unternehmens betapharm Arzneimittel GmbH.
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